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Fall 3 - Das friesische Städtchen

Eine Jugendgruppe macht eine Radtour durch Friesland. Die Gruppe kommt in einem kleinen friesischen Städtchen an. Die Sonne scheint herrlich. Bis zum geplanten Zeltplatz ist es nicht mehr sehr weit. Es ist noch viel Zeit und die Gruppe möchte gerne eine Pause machen. Die beiden Gruppenleiter schließen sich kurz und geben den Teilnehmer drei Stunden freie Zeit. Sie verabreden, dass zwei Leute auf die Fahrräder und das Gepäck aufpassen sollen. Die Leiter möchten gerne ein Eis essen gehen und lassen die Gruppe allein durch die Stadt streifen.

Fragen

1. Welche Anordnungen haben die Leiter zu treffen, damit die Aufsichtspflicht als erfüllt gilt? (Die Teilnehmer sind 12 - 15 Jahre alt)

2. Die Teilnehmer sind 8-10 Jahre als, was ändert sich gegenüber den 12-15 jährigen?

Drei der 12-15 jährigen Mädchen bummeln in den kleinen Yachthafen. In einem tollen Kajüt-Segelboot sitzen drei Jungen und bruzzeln in der offenen Kajüte gerade das Mittagessen. Es ergibt sich ein Gespräch, in dessen Verlauf die drei Mädchen zu einer Segeltour eingeladen werden. Sie willigen ein. Sie Segeltour dauert länger, als die Mädchen vermutet haben und sind zum verabredeten Zeitpunkt nicht da.

Frage

3. Was haben die Leiter zu unternehmen, wenn die drei Mädchen zwei Stunden nach der Verabredung immer noch nicht da sind?

Lösungsvorschlag zu Fall 3

1. Welche Anordnungen haben die Leiter zu treffen, damit die Aufsichtspflicht als erfüllt gilt? (Die Teilnehmer sind 12 - 15 Jahre alt)

Es muss eine Belehrung erfolgen. Diese muss insbesondere die 3'er Regel (dazu gleich) beinhalten und wo die Kinder hin dürfen und wo nicht. Eine Einteilung muss erfolgen, wer mit wem geht. Dabei kann man auch davor warnen, welche Folgen es hat, wenn Anweisungen nicht befolgt werden. Der Treffpunkt muss feststehen und vor allem klar gemacht werden, wann spätestens man wieder da sein muss.

3'er Regel: In vielen Vereinen gilt die Regel, dass Kinder und Jugendliche sich auch ohne einen Jugendgruppenleiter z.B. die Stadt ansehen können bzw. sich außerhalb des Lagers nach Abmeldung aufhalten können. Dann müssen jedoch immer drei Personen zusammen sein.

Sinn der Regelung ist folgendes: Wird ein Kind verletzt oder ähnliches passiert, dann kann ein Kind bei dem/der Verletzten bleiben und das andere Kind Hilfe holen.

Eltern müssen in der Anmeldung auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, z.B. durch die Klausel: "Der/die Teilnehmer/in kann sich, gemeinsam mit anderen, nach Absprache mit dem/der Verantwortlichen, für einige Stunden ohne Aufsicht von der Gruppe entfernen."

2. Die Teilnehmer sind 8-10 Jahre als, was ändert sich gegenüber den 12-15 jährigen?

Sie sollten je nach Situation nicht drei Stunden, sondern weniger Zeit in der Stadt haben. Man kann auch den Aufenthalt auf eine Straße beschränken. Dies ist jedoch alles selber sehr abhängig von den Teilnehmern und den örtlichen Gegebenheiten.

Auch sollte man viel eher in Betracht ziehen, diese Kinder nur mit einem Jugendgruppenleiter, d.h. mit Aufsicht, durch die Stadt ziehen zu lassen. Jüngere Kinder haben auch eher das Bedürfnis, sich in der Nähe von Erwachsenen aufzuhalten, da diese ihnen eine gewisse Sicherheit bieten.

3. Was haben die Leiter zu unternehmen, wenn die drei Mädchen zwei Stunden nach der Verabredung immer noch nicht da sind?

Zunächst fragen, wer sie zuletzt wo wann mit wem gesehen hat. Dies sollte aber nicht erst nach zwei Stunden geschehen. Auch sollte man an die Möglichkeit denken, Suchtrupps loszuschicken. Klar, auch hier gilt die 3'er Regel und die vorherige Belehrung. Aber am Treffpunkt sollten Personen bleiben. Wichtig ist es vor allem aber, die Polizei zu informieren. Auch wenn man dies so lange wie möglich herauszögern will, sollte man diese Hilfe unbedingt in Anspruch nehmen. Darüber hinaus hat man je nach Situation die Möglichkeit das örtliche Jugendamt zu informieren. Diese haben z.B. die Erfahrung, an welchen Stellen sich Jugendliche in der Stadt aufhalten könnten.

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