4. Wer bekommt eine JuLeiCa?
Die JuLeiCa erhalten bundesweit MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Diese müssen dort ehrenamtlich im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Dabei müssen sie nach bestimmten Standards zu dieser Arbeit qualifiziert sein. Die JuLeiCa kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden. Das Mindestalter, um eine JuLeiCa zu bekommen ist 16 Jahre. In besonderen Fällen kann die JuLeiCa auch für JugendleiterInnen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.