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Sachsen

Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der bundeseinheitlichen Jugendleiter-Card im Freistaat Sachsen

Auf Anregung des Deutschen Bundesjugendringes hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden auf die Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiter-Card verständigt, die den bisherigen Jugendgruppenleiterausweis ersetzt. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe spricht das Sächsische Staatsministerium für Kultus die folgenden Empfehlungen für die Einführung der bundeseinheitlichen Jugendleiter-Card im Freistaat Sachsen aus. Die als Anlage beigefügte Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 23./24. April 1998 ist Bestandteil dieser Empfehlung.

1. Inhalte der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter

Die Ausbildung von Jugendgruppenleitern soll in drei Stufen erfolgen. Die Stufe wird auf der Jugendleiter-Card durch eine Anfügung im Feld Bundesland (Sachsen I, Sachsen II bzw. Sachsen III) vermerkt. 1.1. Ausbildung zum Jugendgruppenleiter der Stufe I

Die Ausbildung der Jugendgruppenleiter der Stufe I beinhaltet die Basisausbildung, die Voraussetzung für die Tätigkeit jedes Jugendgruppenleiters ist. Die Ausbildung soll einen Umfang von mindestens 20 Stunden haben und unter Einbeziehung weiterer, trägerspezifischer Themen zumindest folgende Ausbildungsinhalte einbeziehen:

- Anforderungen an den Jugendgruppenleiter wie z.B. die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen Aspekten, die Einführung in die Technik der Gesprächsführung, die Einführung in Grundsätze der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik (Phasenmodell), Rhetorik,

- Rechts- und Versicherungsfragen wie z.B. die gesetzliche Verpflichtung zur Aufsicht, die Haftung, Versicherungen, rechtliche Konfliktsituationen, der Umgang mit entstandenem Personen- bzw. Sachschaden,

- organisatorische und finanzielle Aspekte wie z.B. die Strukturen der Jugendhilfe (öffentliche/freie Träger), die Formen der finanziellen Förderung als Planungsmoment, Antragsstrategien und

- die Erste-Hilfe-Ausbildung für Jugendgruppenleiter, die die klassische Erste-Hilfe-Ausbildung um das Verhalten bei kinderspezifischen Beschwerden bzw. Kinderkrankheiten ergänzt.

1.2. Ausbildung zum Jugendgruppenleiter der Stufe II

Jugendgruppenleiter der Stufe I, die nach einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Jugendgruppenleiter erfolgreich an einem Vertiefungs- oder Aufbauseminar teilgenommen haben, können die Jugendleiter-Card der Stufe II erhalten. Die Ausbildung soll einen Mindestumfang von 10 Stunden haben und entweder zur Vertiefung der unter Ziffer 1.1. dieser Empfehlungen genannten Ausbildungsinhalte oder zur Erweiterung des Wissens des Jugendgruppenleiters beitragen.

1.3. Ausbildung zum Jugendgruppenleiter der Stufe III Jugendgruppenleiter der Stufe III sind ausgebildete Multiplikatoren, die ihrerseits Jugendgruppenleiter der Stufen I und II ausbilden können. Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. stellt als Zentralstelle alle Jugendgruppenleiterausweise der Stufe III aus. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendgruppenleiter über einen pädagogischen oder sozialpädagogischen Hochschulabschluss verfügt oder die erfolgreiche Teilnahme an einer ca. 45-stündigen Ausbildung zu folgenden Themen nachweisen kann:

- organisatorische und finanzielle Aspekte der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland; dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen der Jugendhilfe (SGB VIII), Strukturfragen und Aufbau der Jugendhilfe, Formen der finanziellen Förderung als Planungsmoment und Förderung der Jugendhilfe in Sachsen,

- Rechts- und Versicherungsfragen in der Jugendhilfe; dazu gehören z.B. die Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die gesetzliche Verpflichtung zur Aufsicht, Haftungs-, Versicherungs- und Schadenersatzregelungen, rechtliche Konfliktsituationen, Umgang mit entstandenem Personen- oder Sachschaden sowie Jugendschutzgesetze,

- Erste-Hilfe-Ausbildung und Verhalten bei Kinderkrankheiten,

- Sucht- und Drogenprävention; dazu gehören z.B. Arten, Formen, Herkunft und Wirkung von Suchtmitteln bzw. Drogen, Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Lebensphilosophie und Umgang mit Konsumenten nach Drogengenuss,

- Lernen in der Gruppe; dazu gehören z.B. Gruppenprozesse, Gruppenphasen und deren Inhalte sowie Soziogramme und deren Nutzen für die Praxis,

- Möglichkeiten zur Seminargestaltung, Lernziele und Methoden in der Jugendgruppenleiterausbildung; dazu gehören z.B. die Auswahl der richtigen Methode (Bewertungsparameter für die Methodenwahl), das Spiel als Methode und die Folgen einer falschen Methodenwahl sowie

- Planung und Durchführung eines Jugendgruppenleiterseminars; dazu gehören z.B. die methodisch-didaktische Vorbereitung eines Seminars und die Durchführung einer selbstgewählten Arbeitseinheit mit den Seminarteilnehmern.

Bei gegebenem Bedarf ist es möglich, die Ausbildung um die Vermittlung von Wissen über spezielle Handlungsansätze der Jugendarbeit zu erweitern (z.B. Ausbildung zum Kursleiter für Computer- und Internet-Führerscheine). Der an einer erweiterten Ausbildung interessierte Träger hat die organisatorische Abwicklung direkt mit dem Träger der Jugendgruppenleiterausbildung zu vereinbaren und die Kosten der Zusatzausbildung zu tragen.

Trägern, die Jugendgruppenleiter der Stufe III ausbilden, wird empfohlen, das Ausbildungsprogramm vor Beginn der Ausbildung mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. oder mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus abzustimmen.

2. Zuständige Stellen und Verfahren

Die zuständigen Stellen für die Ausstellung der Jugendleiter-Card der Stufen I und II auf der örtlichen Ebene sollen die Stadt- und Kreisjugendringe sein. Unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Gegebenheiten kann auch ein anderer Träger der freien und in besonders begründeten Fällen auch der öffentliche Träger der Jugendhilfe die zuständige Stelle sein.

Die zuständige Stelle für die Ausstellung der Jugendleiter-Card der Stufen I und II auf der überörtlichen Ebene sowie für die Ausstellung der Jugendleiter-Card der Stufe III ist der Kinder- und Jugendring Sachsen. In Abweichung von dem Vordruck für die Beantragung der Herstellung einer Jugendleiter-Card bei der NOVO GmbH Bonn ist für die vom Kinder- und Jugendring Sachsen auszustellenden Jugendleiter-Cards keine Mitzeichnung eines öffentlichen Trägers der Jugendhilfe erforderlich.

Die zuständigen Stellen sollten die Herstellung der Jugendleiter-Card im Sammelverfahren bei der NOVO GmbH beantragen und sie sollen als Zentralstelle für die Abwicklung der Kostenerstattung für die Herstellung der Jugendleiter-Card wirken.

3. Förderung der Jugendgruppenleiterausbildung und der Card

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und im Rahmen dieser Empfehlungen die Jugendgruppenleiterausbildung und die Ausstellung der Jugendleiter-Card finanziell.

3.1. Förderung der Jugendgruppenleiterausbildung

Anträge auf Förderung örtlicher Jugendgruppenleiterausbildungen sind im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm zur Verbesserung der Struktur der Jugendarbeit im Freistaat Sachsen sowie zur Fachkraftförderung in der Jugendarbeit (Fördergegenstand 2.4 Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter in der Jugendarbeit) über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt zu richten.

Die Förderung der Jugendgruppenleiterausbildungen der überörtlichen bzw. landesweiten Träger erfolgt über die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit.

3.2. Förderung der Jugendleiter-Card

Die Ausstellung der Jugendleiter-Card ist mit folgenden Kosten verbunden.

Kosten je personalisierte Card - 5,50 DM
Kosten je Antragsformular (Mindestbestellung von 25 Stück) - 0,35 DM
einmalige Anschaffung der EDV-Maske für die Dateneingabe - 25,00 DM
Abrufkosten je Anforderung - 20,00 DM
Kosten für Porto und Verpackung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus erstattet diese Kosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gegen Vorlage einer Rechnung als nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgabe (Titel 547 82), sofern die Jugendgruppenleiterausbildung gemäß Ziffer 1. dieser Empfehlungen erfolgte. Dazu reichen die zuständigen Stellen die folgenden Unterlagen quartalsweise beim Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales ein:

- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Jugendgruppenleiterausbildung,

- Nachweis über die Inhalte der Jugendgruppenleiterausbildung,

- Nachweis darüber, dass der Ausbilder Inhaber der Jugendleiter-Card der Stufe III ist (ab 01.01.2000) und

- Belege über die zu erstattenden Kosten (Rechnungen der NOVO GmbH).

4. Sonstige Empfehlungen

Nach Ablauf der Gültigkeit der Jugendleiter-Card ist bei Bedarf eine neue Jugendleiter-Card auszustellen. Die Neuausstellung einer Jugendleiter-Card der Stufen I oder II setzt die Teilnahme an einem Vertiefungs- oder Aufbauseminar im Sinne der Ziffer 1.2. dieser Empfehlungen voraus. Die Neuausstellung der Jugendleiter-Card der Stufe III regelt sich nach Ziffer 1.3. dieser Empfehlungen.

Jugendgruppenleiter der Stufe III sind verpflichtet, sich fortlaufend über Änderungen von relevanten Rechtsgrundlagen, Förderrichtlinien usw. zu informieren.

Die freien Träger können Jugendgruppenleitern, die für sie tätig sind, die Jugendleiter-Card entziehen. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Einzug der Jugendleiter-Card auch durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich.

Entzogene oder abgelaufene Jugendleiter-Card sind dem Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales zum Zwecke der Vernichtung zurück zu geben.

Dr. Matthias Rößler