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1. Das Alter eines Jugendgruppenleiters

Es stellt sich manchmal die Frage, wie alt man sein muss, um selbst Jugendgruppenleiter zu sein. Nach oben hin bestehen rein rechtlich gesehen keinerlei Grenzen, jedoch wird eine bestimmte Höchstgrenze nur selten schon aus rein praktikablen Gründen überschritten. Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich eines Mindestalters gibt es nicht. Häufig gibt es jedoch Regelungen in den Förderungsrichtlinien der Jugendbehörden. Die Jugendleitercard-Richtlinien der Bundesländer setzen eine Untergrenze bei 16 Jahren. 15jährige werden hier nur ausnahmsweise zugelassen.

Wie alt man sein sollte hängt zum einen davon ab, wieviel Verantwortung übertragen werden soll und zum anderen auch vom eigenen persönlichen Entwicklungsstand. So kann und sollte man schon sehr früh Kinder und Jugendliche mit an der Organisation beteiligen, damit diese es lernen können. Man kann so in der Jugendarbeit den Kindern und Jugendlichen vermitteln, schrittweise Verantwortung zu übernehmen. Dadurch wird auch der eigene Organisationsgeist gestärkt. Dies kommt dann im Endeffekt wieder dem Jugendverband zugute.

Um jedoch selbst eine Jugendgruppe leiten zu können sollte man mindestens 16 Jahre alt sein. So gibt es Förderrichtlinien, die ein Mindestalter von 16 Jahren festlegen. Als ideal anzusehen ist sicherlich die 18 Jahre (Unter-)Grenze, da hier der Leiter selbst voll verantwortlich und voll geschäftsfähig handelt. An dieser Grenze 18 Jahre Grenze orientiert sich auch § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG für errziehungsbeauftragte Personen. Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass dies nicht als gesetzliche Untergrenze für jede Wahrnehmung der Aufsichtspflicht anzusehen ist; diese Grenze gilt nur bei gleichzeitiger Erziehungsbeauftragung i.S.d. JuSchG.

Jedoch können schon ab einem Alter von 14 Jahren die Jugendlichen an Schulungen teilnehmen. Auch ein "Hineinschnuppern" in Verantwortung, unter Begleitung von schon erfahrenen Gruppenleitern, erweist sich als sehr sinnvoll.