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7. Versicherungsschutz

Jedem ist es zu wünschen, das er die ganze Zeit über auch in den Ferien auf Freizeiten gesund und ohne jeglichen Schaden bleibt. Es ist jedoch illusorisch, wenn man glaubt, dass einem selbst "schon nichts zustoßen wird". Leider viel zu oft wird man dann von der Realität eingeholt. Um entstehenden finanziellen Notständen vorzubeugen, hilft es, im voraus Versicherungen abzuschließen.

7.1. Krankenversicherungsschutz

Im Inland ist dieser nur selten ein Problem, da man in der Regel der gesetzlichen Krankenversicherung angehört.

Im Ausland ist die Lage schon wieder anders. Hinsichtlich der Krankenversicherung bestehen oft mit anderen Ländern Abkommen, so dass man nach den Gesetzen und Regelungen des anderen Landes einen Anspruch auf Leistungen hat, wie sie auch für deren eigene Staatsangehörige gelten. Dabei kann es doch zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, da die Sätze für die einzelnen Behandlungen im Inland die des anderen Landes eventuell nicht voll decken.

Schon deshalb empfiehlt sich immer eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die nicht teuer sein muss, aber dafür das Risiko z.B. eines sehr teuren Krankenrücktransportes abdeckt.

7.2. Haftpflicht

Jeder haftet für Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich anderen zufügt. Dies gilt nicht nur für den einzelnen Gruppenangehörigen, sondern darüber hinaus für Gruppenleiter, bei denen durch eine Aufsichtspflichtverletzung Schäden entstanden sind. Daher ist es ratsam, durch eine Haftpflichtversicherung vor solchen Forderungen bewahrt zu werden.

Es gibt auch Unternehmen, die sich auf Versicherungen für den Bereich der Jugendarbeit spezialisiert haben. Diese haben Versicherungen für Aufsichtspflichtverletzungen mit in ihr Programm aufgenommen.

7.3. Handeln auf eigene Gefahr

Auch sog. Minderjährige können auf eigene Gefahr handeln. Dabei kommt es auf die Deliktfähigkeit (§ 828 BGB) an. So können auch Kinder zwischen 7 und 18 Jahren auf eigene Gefahr handeln, wenn sie die hierfür erforderliche Einsicht haben. Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an.