Einleitung
In der Regel läuft fast alles auf Freizeiten und Fahrten ohne größere Probleme ab. Man kommt nur recht selten mit dem Gesetz in Konflikt. Das ist auch gut so, denn schließlich will man zusammen nur eine schöne Zeit verbringen. Doch zu jeder Regel gibt es auch Ausnahmen. Manchmal gibt es nun doch Probleme, mit denen möglichst gut umgegangen werden sollte.
Des öfteren wird behauptet, dass ein Gruppenleiter schon mit einem Bein im Gefängnis steht. Jedoch sollte man sich durch solche Aussagen keinesfalls davon abhalten lassen, Jugendarbeit zu leisten. Viele Gesetzestexte hören sich viel schlimmer an, als sie in der Praxis dann von der Rechtsprechung gegenüber Gruppenleitern ausgelegt werden. So kann man im Allgemeinen sagen, dass von einem Jugendgruppenleiter nicht mehr verlangt werden kann, als das dieser seinen gesunden Menschenverstand einsetzt.
Dieser Überblick beschäftigt sich mit der Rechtslandschaft, der ein Jugendgruppenleiter im Rahmen seiner Aufgaben gegenübersteht. Er beinhaltet allgemeine Abhandlungen, geht aber auch auf spezielle Problemfelder ein, um zu vermeiden, dass man nun doch einmal mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Dabei wird keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit gestellt. Es werden aber zumindest die Grundzüge dargestellt, die jeder Jugendgruppenleiter bei seiner Tätigkeit beachten sollte. Ich verstehe dies auch als Anregung zu möglichen Inhalten einer Gruppenleiterschulung. Inhaltlich wurde dieser Leitfaden mit Sorgfalt bearbeitet. Jedoch kann keine Garantie auf Richtigkeit gegeben werden; darüber hinaus können sich Änderungen in gesetzlichen Regelungen ergeben haben. Sollte ein Fehler auffallen, so bitte ich um Rückmeldung.